Anbieter und Daten5 Min. Lesezeit

Drei KI-Anbieter, drei Antworten

Marco Quinter·13. Mai 2026·Aktualisiert am 21. September 2026

Ein KI-Angebot liegt auf Ihrem Tisch. Oder gleich drei.

Der bestehende IT-Partner empfiehlt eine Erweiterung der vorhandenen Plattform. Ein Beratungsunternehmen empfiehlt eine Roadmap mit Workshops. Ein Softwarehersteller empfiehlt sein eigenes Produkt. Drei plausible Präsentationen. Drei unterschiedliche Empfehlungen.

Alle drei können fachlich richtig sein. Sie beantworten aber unterschiedliche Fragen, mit unterschiedlichem Leistungsumfang und unterschiedlicher Laufzeit. Solange das so bleibt, vergleichen Sie Präsentationen und keine Angebote.

Warum die Antworten unterschiedlich ausfallen

Jeder Anbieter empfiehlt aus seinem Geschäftsmodell heraus. Das ist legitim. Für Ihre Entscheidung ist es eine Information, die auf den Tisch gehört.

  • IT-Dienstleister kennen Ihre Systeme und verdienen an Lizenzen, Integration und Betrieb. Ihre Stärke ist die Nähe zur bestehenden Umgebung. Ihr Blickwinkel ist die Plattform, die sie betreuen.
  • Beratungsunternehmen verdienen an Analyse, Konzept und Begleitung. Ihre Stärke ist die Einordnung über Bereiche hinweg. Klären Sie, wer die Umsetzung übernimmt und ob Vermittlungsvereinbarungen mit Umsetzungspartnern bestehen.
  • Softwarehersteller verdienen am eigenen Produkt. Ihre Stärke ist die Tiefe in diesem Produkt. Den Vergleich mit anderen Lösungen müssen Sie selbst organisieren.
  • Spezialisierte Anbieter verdienen an einem bestimmten Anwendungsfall. Ihre Stärke ist Erfahrung in diesem Feld. Prüfen Sie, ob Ihr Problem wirklich in dieses Feld fällt.

Auch ich bin Anbieter. Ich biete Beratung zu KI-Fragen an und habe damit ein eigenes Interesse. Die folgenden Fragen gelten auch für mein Angebot. Fragen Sie jeden Anbieter offen: Woran verdienen Sie bei dieser Empfehlung? Bestehen Partnerverträge, Provisionen oder Wiederverkaufsvereinbarungen?

Schritt 1: Angebote vergleichbar machen

Bevor Sie Inhalte bewerten, bringen Sie alle Angebote auf dieselbe Grundlage. Geben Sie den Anbietern dieselbe Leistungsabgrenzung und denselben Betrachtungszeitraum vor.

VergleichsfeldWas für alle Angebote gleich definiert sein muss
LeistungsumfangWelcher Prozess, welche Nutzergruppe, welche Systeme. Was ist enthalten, was ist ausdrücklich ausgeschlossen (Datenbereinigung, Schnittstellen, Schulung)?
LaufzeitEin gemeinsamer Betrachtungszeitraum, zum Beispiel 36 Monate, unabhängig von der Vertragsdauer des einzelnen Angebots.
Einmalig und wiederkehrendEinmalige Leistungen (Einführung, Anpassung, Migration) getrennt von wiederkehrenden (Lizenzen, Nutzungsgebühren, Wartung, Support). Beides erst nach Festlegung des Zeitraums zusammenzählen.
DatenzugriffWelche Daten fliessen wohin? Wer sieht Klartext? Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt? Werden Eingaben für das Training von Modellen verwendet?
BetriebWer betreibt, überwacht und aktualisiert die Lösung nach der Einführung? Wer prüft die Qualität der Ergebnisse? Wie viel interne Kapazität bindet das pro Jahr?
AusstiegKündigungsfristen, Rückgabe der Daten in nutzbarem Format, Löschung beim Anbieter, Aufwand für einen Wechsel.

Schritt 2: Vier Prüffragen vor der Unterschrift

Erstens: Was sagen Referenzen?

Lassen Sie sich zwei oder drei vergleichbare Referenzen nennen. Sprechen Sie mit mindestens einer am Telefon. Welche Annahmen aus der Präsentation haben gehalten? Welche Aufwände kamen dazu, die im Angebot fehlten?

Zweitens: Wie empfindlich ist die Rechnung?

Jede Wirtschaftlichkeitsrechnung in einem KI-Angebot enthält Annahmen: Trefferquote, Zeitgewinn pro Vorgang, Nutzungsgrad im Team, Verfügbarkeit der Daten. Rechnen Sie mit halbierten Annahmen nach. Trägt die Rechnung dann noch? Beachten Sie dabei: Ein Zeitgewinn ist noch keine Kostensenkung. Er wird erst wirksam, wenn die frei werdende Zeit anderweitig genutzt oder Kapazität tatsächlich angepasst wird.

Drittens: Welche Alternativen wurden geprüft?

Ein entscheidungsreifes Angebot nennt die verworfenen Optionen. Warum keine andere Lösung? Warum keine eigene Integration auf einem bestehenden Modell? Warum jetzt und nicht nach der Datenbereinigung? Fehlt diese Diskussion, holen Sie sie nach. Die Optionen ordnet der Beitrag KI bauen, kaufen oder integrieren.

Viertens: Was muss intern geschehen?

Wie viele Personentage Ihres Teams bindet das Vorhaben? Wer liefert Daten, wer testet, wer schult? Wer trägt die Verantwortung nach der Einführung? Zur Einordnung: In einer Befragung von Porsche Consulting und Fraunhofer FIT (März 2026, mehr als 100 Führungskräfte verschiedener Branchen) nannte mehr als die Hälfte der Befragten mangelhafte Datenqualität und fehlende Datenzugänglichkeit als grösste Hürde für die Skalierung von KI-Anwendungen. Die Publikation weist keine Schweizer KMU-Stichprobe aus und umfasst auch Grosskonzerne. Sie belegt für Ihr Unternehmen nichts. Sie begründet aber die Frage nach dem Zustand Ihrer Daten vor der Unterschrift.

Zum Datenschutz: Der EDÖB hat am 8. Mai 2025 festgehalten, dass das Datenschutzgesetz technologieneutral formuliert und auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist. Art. 9 DSG verlangt vom Verantwortlichen, sich zu vergewissern, dass ein Auftragsbearbeiter die Datensicherheit gewährleisten kann. Klären Sie deshalb im Angebot, welche Personendaten bearbeitet werden, wer Auftragsbearbeiter ist und welche Dritten beigezogen werden. Die vier Prüfebenen dazu beschreibt der Beitrag KI-Anbieter im Ausland: Datenzugriff und Verantwortung prüfen.

Ein hypothetisches Beispiel ohne Marktpreise

Das folgende Beispiel ist frei erfunden. Die Zahlen sind frei gewählt und zeigen nur die Rechenlogik. Sie sagen nichts über Marktpreise oder übliche Aufwände.

Ein Industrieunternehmen erhält drei Angebote für KI im Vertrieb. Angebot A ist ein Offerten-Assistent als Projekt über 18 Monate. Angebot B ist eine Lead-Bewertung mit Einführung in zwölf Wochen. Angebot C ist eine Erweiterung des bestehenden CRM als Jahreslizenz. Verglichen wird hier nur der interne Aufwand in Personentagen, über 36 Monate.

Interner Aufwand in PersonentagenABC
Einmalig laut Angebot602510
Einmalig, im Angebot nicht enthalten (Datenbereinigung)0400
Wiederkehrend pro Jahr (Betrieb, Qualitätskontrolle)101520
Summe über 36 Monate60 + 3 × 10 = 9025 + 40 + 3 × 15 = 11010 + 3 × 20 = 70

Nach dem einmaligen Aufwand laut Angebot bindet B weniger als A (25 gegenüber 60 Personentagen). Über 36 Monate und mit der fehlenden Datenbereinigung dreht sich die Reihenfolge: A bindet 90 Personentage, B 110. C bleibt beim internen Aufwand am tiefsten, hat aber den höchsten wiederkehrenden Anteil. Dieselbe Logik gilt für die externen Kosten: einmalige und wiederkehrende Beträge getrennt erfassen, dann über denselben Zeitraum rechnen.

Das Beispiel führt zu keiner Empfehlung für einen Anbietertyp. Es zeigt, welche Angaben Sie einfordern müssen, bevor ein Vergleich möglich ist. Mögliche Ergebnisse einer solchen Prüfung sind: ein Vorhaben zurückstellen, bis die Datengrundlage stimmt. Ein Vorhaben als befristeten Pilot mit Messziel und Abbruchkriterium starten. Oder ein Angebot annehmen, weil Leistungsumfang, Datenzugriff, Betrieb und Ausstieg geklärt sind.

Fazit

Unterschiedliche Antworten von Anbietern sind normal. Sie werden zum Problem, wenn Angebote verglichen werden, die sich in Leistungsumfang, Laufzeit und Kostenart unterscheiden.

Ein KI-Angebot ist aus meiner Sicht entscheidungsreif, wenn sechs Dinge schriftlich vorliegen: die Interessenlage des Anbieters, ein einheitlich abgegrenzter Leistungsumfang, die Annahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung, die geprüften Alternativen, der interne Aufwand für Einführung und Betrieb sowie die Regeln für Datenzugriff und Ausstieg.

Handlungsfrage für die Geschäftsleitung: Bei welchem KI-Angebot auf Ihrem Tisch können Sie Annahmen, internen Aufwand, Datenzugriff und Ausstieg heute noch nicht klar benennen?

Quellen

  • Porsche Consulting / Fraunhofer FIT, Generating Value with Data and AI, März 2026, Befragung von mehr als 100 Führungskräften verschiedener Branchen (keine Schweizer KMU-Stichprobe)
  • EDÖB, Update vom 8. Mai 2025: Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar
  • Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1), Art. 9, Fedlex
Marco Quinter

Verwaltungsrat und operative Führung für Schweizer KMU. Über 25 Jahre Cablecom, UPC und Sunrise, davon mehr als 20 Jahre in der Geschäftsleitung. Verwaltungsratserfahrung seit 1998. Seit 2023 praktische KI-Anwendung in eigenen Projekten.